Der Förderkreis Wohnen-Arbeit-Freizeit ist seit seiner Entstehung den Prinzipien einer sozialpsychiatrischen, gemeindenahen Versorgung und Betreuung psychisch kranker und behinderter Menschen verpflichtet. Das bedeutet, dass jede Person, die in irgendeiner Form an einer psychischen Störung leidet, das Recht hat, in ihrer Herkunftsregion die Hilfen in Anspruch zu nehmen, die sie zur Führung eines möglichst selbstbestimmten und menschenwürdigen Lebens braucht. Dabei sollen die individuellen Lebensumstände der Betroffenen und ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen angemessen berücksichtigt werden. Die Hilfsangebote sollen sinnvoll, ausreichend und notwendig sein und dazu geeignet, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. ( § 53 Abs.3 SGB XII ). Diesem Anspruch werden ambulante Hilfen besser gerecht als stationäre, weshalb letztere Personen vorbehalten bleiben sollen, denen selbst durch die Kombination verschiedener Angebote ambulant nicht ausreichend geholfen werden kann.

Einen Überblick über die Angebote des Förderkreises finden Sie unter >> Bereiche.
 
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Letzte Änderung: August 2007 - www.kunststudio-tigges.de